Rise Fördergebiet
Steilshoop-Zentrum
Sanierungsgebiet nach §142 Abs. 3 Baugesetzbuch
Programmgebiet: Lebendige Zentren
Steilshoop-Zentrum
Gebiet
Das ca. 5 ha große RISE-Fördergebiet Steilshoop-Zentrum (Sanierungsgebiet) nördlich und südlich der Gründgensstraße umfasst die privaten Grundstücke Schreyerring 6, 8, 26, 46 (EKZ Steilshoop mit den darüberliegenden Wohnriegeln), Gründgensstraße 26 (sog. Ärztehaus) und Gründgensstraße 28 / César-Klein-Ring 27-33 (Martin Luther King-Gemeindezentrum), sowie die öffentlichen Verkehrsflächen Fehlinghöhe, Schreyerring, César-Klein-Ring und Teilbereiche der Gründgensstraße.
Programm
Mit dem Hamburger Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE), dass die verschiedenen Programme der Bund-Länder-Städtebauförderung unter einem Dach zusammenfasst, will der Senat den sozialen Zusammenhalt in der Stadt stärken und die Lebensqualität in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf verbessern. Mehr zum Programm unter www.hamburg.de/rise
Die im Herbst 2021 erfolgte Bilanzierung der Integrierten Stadtteilentwicklung im bisherigen RISE-Fördergebiet „Steilshoop“ kommt zu dem Ergebnis, dass trotz der erzielten Erfolge weiterhin noch Handlungsbedarf im zentralen Bereich der Großsiedlung besteht. So ist es bisher nicht gelungen, das Nahversorgungszentrum zu stabilisieren. Zudem führen städtebauliche Missstände zu einem fortschreitenden Funktionsverlust des Zentrums.
Vor diesem Hintergrund wurde der Zentrumsbereich nördlich und südlich der Gründgensstraße für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2028. als RISE-Fördergebiet „Steilshoop-Zentrum“ im Programm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Aufgrund der bestehenden städtebaulichen Missstände hat der Hamburger Senat das RISE-Fördergebiet mit Beschluss vom 25.01.2022 zudem per Rechtsverordnung als Sanierungsgebiet nach § 142 Abs. 3 BauGB festgelegt.
In dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Steilshoop-Zentrum“ unterliegen nach §§ 144 und 145 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmte Rechtsgeschäfte, Vorhaben bzw. Maßnahmen der sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht. Die Genehmigung ist vor Beginn der Maßnahme beim Bezirksamt Wandsbek zu beantragen. Bei Abschluss von Grundstückskaufverträgen ist der beurkundende Notar zur Antragstellung berechtigt.
Für das Fördergebiet wurde folgendes Leitziel formuliert:
Der zentrale Bereich Steilshoops ist ein attraktiver und identitätsstiftender Ort zur Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils, zum Wohnen, Leben und Arbeiten.
Steilshoop-Zentrum
Konzept
Mit der im Herbst 2021 erfolgten Bilanzierung des bisherigen RISE-Fördergebietes „Steilshoop“ wurde zugleich das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) für das neue RISE-Fördergebiet „Steilshoop-Zentrum“ fortgeschrieben. Für den festgelegten Förderzeitraum bis 31.12.2028 ist das IEK der „Rote Faden“ für die Entwicklung im Sanierungsgebiet.
Im IEK werden die im Zentrumsbereich zu bearbeitenden RISE-Handlungsfelder (Aufgabenbereiche) sowie die Ziele der RISE-Gebietsentwicklung beschrieben. Zudem werden erste Starterprojekte benannt.
Integriertes Entwicklungskonzept
ZIELE
Steilshoop-Zentrum
Projekte
Wettbewerb: Das neue Zentrum für die Mitte von Steilshoop
Die Wettbewerbsbeiträge (Planskizzen) der
1. Preisträgerin (EMI Architekt*innen) und der
2. Preisträgerin (URBAN AGENCY)
können hier als PDF zur Ansicht heruntergeladen werden.
Hinweis: Die Planskizzen dürfen ohne Zustimmung der WHM Central Park am Bramfelder See GmbH nicht weiter verwendet werden.
1. Preisträger: EMI Architekt*innen
2. Preisträger: URBAN AGENCY
In Bearbeitung
Hier folgt die Beschreibung des Projekts.
In Bearbeitung
Hier folgt die Beschreibung des Projekts.
Steilshoop-Zentrum
Sanierungsbeirat
Der Sanierungsbeirat ist das zentrale, gebietsbezogenes Informations- und Beteiligungsgremium für das RISE-Fördergebiet / Sanierungsgebiet.
Der Sanierungsbeirat
- setzt sich mit Fragen der städtebaulichen Sanierung im Steilshooper Zentrum auseinander und entscheidet auf Grundlage der RISE-Förderrichtlinien über die Verwendung der Mittel des Verfügungsfonds.
- diskutiert die Entwicklungen im Sanierungsgebiet, gibt Hinweise auf aktuelle Probleme und Defizite, befasst sich mit Projekten der Sanierung und gibt ggfs. Empfehlungen an die Bezirksversammlung und das Bezirksamt Wandsbek.
- hat eine offene Form. Eine formelle Mitgliedschaft besteht nicht. Stimmrecht erhält die/derjenige, die/der zuvor mindestens zweimal an Sitzungen des Sanierungsbeirates teilgenommen hat.
- tagt in der Regel viermal jährlich (mindestens einmal pro Quartal) öffentlich.
Terminhinweise zu den Sitzungen des Sanierungsbeirates finden Sie auf der Startseite unter „Aktuelles & Termine“ oder im Menü unter „Downloads“
GESCHÄFTSORDNUNG SANIERUNGSBEIRAT
PROTOKOLLE SANIERUNGSBEIRAT
Steilshoop-Zentrum
Verfügungsfonds
Privatpersonen, Gewerbetreibende, Eigentümer, Vereine, Institutionen und Initiativen können für kleinere, schnell umsetzbare Projekte (keine Folgekosten) im Sanierungsgebiet Steilshoop-Zentrum eine finanzielle Förderung aus dem Verfügungsfonds (VFF) beantragen. Gefördert werden können Projekte, die Selbsthilfe und Eigenverantwortung fördern, nachbarschaftliche Kontakte stärken, Begegnungen ermöglichen, Netzwerke unterstützen und/oder den Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort Steilshoop Zentrum stärken.
Der Verfügungsfonds Steilshoop-Zentrum wird aus RISE-Mitteln mit jährlich 15.000 € gefördert und von der Sanierungsträgerin verwaltet. Über die Bewilligung von Anträgen wird in den Sitzungen des Sanierungsbeirats entschieden.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein direkter Bezug des Projektes zum Zentrumsbereich Steilshoop und den Entwicklungszielen für das RISE-Sanierungsgebiet. Außerdem ist zu beachten, dass die Fördermittel ausschließlich für Investitionen und investitionsvorbereitende bzw. investitionsbegleitende Maßnahmen verwendet werden können. Die Förderung kann in der Regel bis zu 50% der Gesamtkosten betragen. Weitere Informationen finden Sie im „Leitfaden für den Verfügungsfonds. Für die Beantragung von Mitteln ist das Antragsformular für den VFF zu verwenden.
Falls Sie eine Projektidee haben, diese aber nicht allein finanzieren können, wenden Sie sich gern an die Sanierungsträgerin (steg Hamburg), die Sie bei der Antragstellung berät.
Steilshoop-Zentrum
Team & Kontakt
Wir sind Ansprechpartner/in für alle Belange im RISE-Sanierungsgebiet und Hüterin des Prozesses – vor Ort und im Bezirksamt Wandsbek.
Ludger Schmitz
steg Hamburg mbH
ludger.schmitz@steg-hamburg.de
+49 (0)40 431393 33
Florian Muarrawi
steg Hamburg mbH
florian.muarrawi@steg-hamburg.de
+49 (0)40 431393 62
Das Team vor Ort
Die steg Hamburg ist vom Bezirksamt Wandsbek als Sanierungsträgerin beauftragt. Wir unterstützen Eigentümer/innen, Gewerbetreibende, Bewohner/innen sowie Initiativen und Vereine bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten. Außerdem achten wir darauf, dass die Menschen in Steilshoop am Entwicklungsprozess im Sanierungsgebiet beteiligt werden.
Quartiersbüro
Das Quartierbüro im Erdgeschoss des EKZ (Schreyerring 26) dient als Anlaufstelle der Sanierungsträgerin vor Ort. Im Rahmen unserer Sprechzeiten sind wir dort für Sie dienstags von 10 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr persönlich erreichbar.
Hinweis: In den Herbstferien (22.10. bis 31.10) ist das Quartiersbüro geschlossen
.
Bezirksamt Wandsbek
Im Bezirksamt ist Dirk Mecklenburg für die Gebietskoordination verantwortlich.
KONTAKT:
Bezirksamt Wandsbek
Fachamt Sozialraummanagement
Integrierte Stadtteilentwicklung
Kurt-Schumacher-Allee 4
22097 Hamburg
Dirk Mecklenburg
dirk.mecklenburg@wandsbek.hamburg.de
Tel. +49 (0)40 42881 2408
Steilshoop-Zentrum
Service & Downloads
Service
Aktuelles & Termine
Die Erstausgabe der Sanierungszeitung ist online
Sanierungszeitung Nr. 01 - September 2024
Sanierungsbeirat Steilshoop-Zentrum: Dienstag, 19. Nov. um 19.00 Uhr
Tagesordnung folgt
Neue und inklusive Sportangebote für Steilshoop
Sie haben Lust auf ein inklusives Sportangebot in Steilshoop? Sie möchten gemeinsam ein Angebot entwickeln? Nehmen Sie Kontakt auf: Sportlotsin Anne Gehling, Tel.: 040-50773166, E-Mail: anne.gehling@alsterdorf.de
U5 – Informationen zu den bauvorbereitendem Maßnahmen in Steilshoop
Sie haben Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt zur U5-Beauftragten Tanja Taaks auf. Sie erreichen Sie per Telefon (0151 46 71 39 27) oder E-Mail (tanja.taaks@hochbahn.de).
INFOBRIEF: Vollsperrung Gründgensstraße – Höhe EKZ – ab dem 30. September 2024
Verkehrslenkung im Zentrum Steilshoop - Sept. bis Dez. 2024
Downloads
Gebiet
Auftaktveranstaltung
Konzept
Integriertes Entwicklungskonzept
ZIELE
Sanierungsbeirat
GESCHÄFTSORDNUNG SANIERUNGSBEIRAT
PROTOKOLLE SANIERUNGSBEIRAT
Protokoll 18.04.2023
Protokoll 04.07.2023
Protokoll 05.09.2023
Protokoll 20.02.2024
Protokoll 07.05.2024
Protokoll 04.06.2024
Protokoll 10.09.2024
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