Rise Fördergebiet

Steilshoop-Zentrum

Sanierungsgebiet nach §142 Abs. 3 Baugesetzbuch
Programmgebiet: Lebendige Zentren
Steilshoop-Zentrum

Gebiet

Das ca. 5 ha große RISE-Fördergebiet Steilshoop-Zentrum (Sanierungsgebiet) nördlich und südlich der Gründgensstraße umfasst die privaten Grundstücke Schreyerring 6, 8, 26, 46 (EKZ Steilshoop mit den darüberliegenden Wohnriegeln), Gründgensstraße 26 (sog. Ärztehaus) und Gründgensstraße 28 / César-Klein-Ring 27-33 (Martin Luther King-Gemeindezentrum), sowie die öffentlichen Verkehrsflächen Fehlinghöhe, Schreyerring, César-Klein-Ring und Teilbereiche der Gründgensstraße.

Programm

Mit dem Hamburger Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE), dass die verschiedenen Programme der Bund-Länder-Städtebauförderung unter einem Dach zusammenfasst, will der Senat den sozialen Zusammenhalt in der Stadt stärken und die Lebensqualität in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf verbessern. Mehr zum Programm unter www.hamburg.de/rise

Die im Herbst 2021 erfolgte Bilanzierung der Integrierten Stadtteilentwicklung im bisherigen RISE-Fördergebiet „Steilshoop“ kommt zu dem Ergebnis, dass trotz der erzielten Erfolge weiterhin noch Handlungsbedarf im zentralen Bereich der Großsiedlung besteht. So ist es bisher nicht gelungen, das Nahversorgungszentrum zu stabilisieren. Zudem führen städtebauliche Missstände zu einem fortschreitenden Funktionsverlust des Zentrums.

Vor diesem Hintergrund wurde der Zentrumsbereich nördlich und südlich der Gründgensstraße für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2028. als RISE-Fördergebiet „Steilshoop-Zentrum“ im Programm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Aufgrund der bestehenden städtebaulichen Missstände hat der Hamburger Senat das RISE-Fördergebiet mit Beschluss vom 25.01.2022 zudem per Rechtsverordnung als Sanierungsgebiet nach § 142 Abs. 3 BauGB festgelegt.

In dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Steilshoop-Zentrum“ unterliegen nach §§ 144 und 145 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmte Rechtsgeschäfte, Vorhaben bzw. Maßnahmen der sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht. Die Genehmigung ist vor Beginn der Maßnahme beim Bezirksamt Wandsbek zu beantragen. Bei Abschluss von Grundstückskaufverträgen ist der beurkundende Notar zur Antragstellung berechtigt.

Für das Fördergebiet wurde folgendes Leitziel formuliert:

Der zentrale Bereich Steilshoops ist ein attraktiver und identitätsstiftender Ort zur Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils, zum Wohnen, Leben und Arbeiten.

Steilshoop-Zentrum

Konzept

 

Mit der im Herbst 2021 erfolgten Bilanzierung des bisherigen RISE-Fördergebietes „Steilshoop“ wurde zugleich das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) für das neue RISE-Fördergebiet „Steilshoop-Zentrum“ fortgeschrieben. Für den festgelegten Förderzeitraum bis 31.12.2028 ist das IEK der „Rote Faden“ für die Entwicklung im Sanierungsgebiet.

Im IEK werden die im Zentrumsbereich zu bearbeitenden RISE-Handlungsfelder (Aufgabenbereiche) sowie die Ziele der RISE-Gebietsentwicklung beschrieben. Zudem werden erste Starterprojekte benannt.

Integriertes Entwicklungskonzept
ZIELE
Steilshoop-Zentrum

Projekte

 

Das neue Zentrum für die Mitte von Steilshoop

Nach der Durchführung des hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs wurde im April 2026 mit der Unterzeichnung der Sanierungsvereinbarung eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der ambitionierten Wettbewerbsergebnisse geschaffen. Die bauliche Realisierung startet 2027 mit dem Umbau des sogenannten Ärztehauses südlich der Gründgensstraße und soll bis 2032 abgeschlossen sein.   

Hinweis: Die Planskizzen dürfen ohne Zustimmung der WHM Central
Park am Bramfelder See GmbH nicht weiter verwendet werden.

1. Preisträger: EMI Architekt*innen
2. Preisträger: URBAN AGENCY

Fehlinghöhe: Aufwertung der Wegeverbindung

Die Verbesserung der Wegeverbindung zwischen dem Campus und dem Nahversorgungszentrum Steilshoop ist ein wichtiges Sanierungsziel. Im Rahmen der RISE-Gebietsentwicklung wird für die Planung dieser Maßnahme ein zweistufiges Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der ersten öffentlichen Beteiligung, die im Juni 2026 vor Ort durchgeführt wurde, sind unter „Downloads“ zu finden. Die zweite Beteiligungsstufe wird im Herbst 2026 durchgeführt.

 

In Bearbeitung

Hier folgt die Beschreibung des Projekts.

Steilshoop-Zentrum

Sanierungsbeirat

 

Der Sanierungsbeirat ist das zentrale, gebietsbezogenes Informations- und Beteiligungsgremium für das RISE-Fördergebiet / Sanierungsgebiet.

Der Sanierungsbeirat

  • setzt sich mit Fragen der städtebaulichen Sanierung im Steilshooper Zentrum auseinander und entscheidet auf Grundlage der RISE-Förderrichtlinien über die Verwendung der Mittel des Verfügungsfonds.
  • diskutiert die Entwicklungen im Sanierungsgebiet, gibt Hinweise auf aktuelle Probleme und Defizite, befasst sich mit Projekten der Sanierung und gibt ggfs. Empfehlungen an die Bezirksversammlung und das Bezirksamt Wandsbek.
  • hat eine offene Form. Eine formelle Mitgliedschaft besteht nicht. Stimmrecht erhält die/derjenige, die/der zuvor mindestens zweimal an Sitzungen des Sanierungsbeirates teilgenommen hat.
  • tagt in der Regel viermal jährlich (mindestens einmal pro Quartal) öffentlich.

Terminhinweise zu den Sitzungen des Sanierungsbeirates finden Sie auf der Startseite unter „Aktuelles & Termine“ oder im Menü unter „Downloads“

GESCHÄFTSORDNUNG SANIERUNGSBEIRAT
PROTOKOLLE SANIERUNGSBEIRAT
Steilshoop-Zentrum

Verfügungsfonds

 

Privatpersonen, Gewerbetreibende, Eigentümer, Vereine, Institutionen und Initiativen können für kleinere, schnell umsetzbare Projekte (keine Folgekosten) im Sanierungsgebiet Steilshoop-Zentrum eine finanzielle Förderung aus dem Verfügungsfonds (VFF) beantragen. Gefördert werden können Projekte, die Selbsthilfe und Eigenverantwortung fördern, nachbarschaftliche Kontakte stärken, Begegnungen ermöglichen, Netzwerke unterstützen und/oder den Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort Steilshoop Zentrum stärken.

Der Verfügungsfonds Steilshoop-Zentrum wird aus RISE-Mitteln mit jährlich 15.000 € gefördert und von der Sanierungsträgerin verwaltet. Über die Bewilligung von Anträgen wird in den Sitzungen des Sanierungsbeirats entschieden.

Voraussetzung für eine Förderung ist ein direkter Bezug des Projektes zum Zentrumsbereich Steilshoop und den Entwicklungszielen für das RISE-Sanierungsgebiet. Außerdem ist zu beachten, dass die Fördermittel ausschließlich für Investitionen und investitionsvorbereitende bzw. investitionsbegleitende Maßnahmen verwendet werden können. Die Förderung kann in der Regel bis zu 50% der Gesamtkosten betragen. Weitere Informationen finden Sie im „Leitfaden für den Verfügungsfonds. Für die Beantragung von Mitteln ist das Antragsformular für den VFF zu verwenden.

 

Falls Sie eine Projektidee haben, diese aber nicht allein finanzieren können, wenden Sie sich gern an die Sanierungsträgerin (steg Hamburg), die Sie bei der Antragstellung berät.

LEITFADEN VFF
LOGO Städtebauförderung
LOGO RISE
Steilshoop-Zentrum

Team & Kontakt

 

Wir sind Ansprechpartner/in für alle Belange im RISE-Sanierungsgebiet und Hüterin des Prozesses – vor Ort und im Bezirksamt Wandsbek.

Ludger Schmitz
steg Hamburg mbH

 

ludger.schmitz@steg-hamburg.de
+49 (0)40  431393 33

 

Florian Muarrawi
steg Hamburg mbH

 

florian.muarrawi@steg-hamburg.de
+49 (0)40  431393 62

Das Team vor Ort

Die steg Hamburg ist vom Bezirksamt Wandsbek als Sanierungsträgerin beauftragt. Wir unterstützen Eigentümer/innen, Gewerbetreibende, Bewohner/innen sowie Initiativen und Vereine bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten. Außerdem achten wir darauf, dass die Menschen in Steilshoop am Entwicklungsprozess im Sanierungsgebiet beteiligt werden.

Quartiersbüro

Das Quartierbüro im Erdgeschoss des EKZ (Schreyerring 26) dient als Anlaufstelle der Sanierungsträgerin vor Ort. Im Rahmen unserer Sprechzeiten sind wir dort für Sie persönlich erreichbar.
– dienstags 10.00 bis 13.00 Uhr
– donnerstags 12.00 bis 15.00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie uns telefonisch oder per E-Mail.

Bezirksamt Wandsbek

Im Bezirksamt ist Britha Krause für die Gebietskoordination verantwortlich.

KONTAKT:
Bezirksamt Wandsbek
Fachamt Sozialraummanagement
Integrierte Stadtteilentwicklung
Schloßstraße 8e, 22041 Hamburg

Britha Krause
britha.krause@wandsbek.hamburg.de
Tel. +49 (0)40  42881 2843

 

Steilshoop-Zentrum

Service & Downloads

 

Service

Aktuelles & Termine

 

Sanierungsbeirat Steilshoop-Zentrum
Dienstag, 07. Juli 2026 um 19.00 Uhr
Ort: Martin Luther King-Gemeindezentrum (EG Feiersaal), Gründgensstraße 28

Öffentliche Sprechstunde zum Bau der U5
Ort: Quartierbüro – im Erdgeschoss des EKZ (Schreyerring 26)
Hinweis: Die Sprechstunden im Juli, August und September fallen aus.
Bei Bedarf bitte die U5 Sprechstunde Bramfeld nutzen: Die. 14. Juli (10.00 bis 11.00 Uhr)
Bramfelder Dorfplatz 12-14 (Haspa-Filiale)
Frau Tanja Taaks, HOCHBAHN U5 Projekt GmbH
 

Downloads

Auftaktveranstaltung
Neugestaltung Fehlinghöhe: Beteiligung vor Ort im Juni 2026 - Ergebnisdokumentation
Integriertes Entwicklungskonzept
ZIELE
Verfügungsfonds

 

ANTRAGSFORMULAR VFF
LEITFADEN VFF
Sanierungszeitung

 

Ausgabe Nr. 01, Sept. 2024